Inkl. 0% MwSt. für Berechtigte nach §12 Abs. 3 UStG*
Das Hiku-Modul von Canadian Solar bietet nicht nur eine hohe Effizienz, sondern beeindruckt auch mit seiner ansprechenden Optik. Es gibt viele Gründe sich für dieses Modell zu entscheiden:
Das HiKu-Modul erzielt einen Ertrag, der um 26% höher ist als bei konventionellen Modulen. Dadurch kann mehr Energie aus der Solaranlage gewonnen werden. Gleichzeitig ermöglicht es eine Kostenersparnis von bis zu 4,5% bei der Energieumwandlung. Das bedeutet, dass der Strom effizient und kostengünstiger erzeugt werden kann.
Ein weiterer Vorteil des HiKu-Moduls ist seine hohe Verschattungsresistenz. Es ist weniger anfällig für Leistungseinbußen aufgrund von Verschattungen, was eine zuverlässige und kontinuierliche Stromversorgung gewährleistet. Außerdem zeichnet sich das Modul durch eine niedrige Hot-Spot-Temperatur aus. Dies bedeutet, dass es weniger anfällig für Überhitzung ist und somit eine höhere Lebensdauer und bessere Leistungsfähigkeit aufweist.
Das HiKu-Modul weist auch eine geringere Anfälligkeit für Mikrorisse bei Schlägen auf. Dies ist wichtig, um die Integrität des Moduls zu erhalten und seine Leistungsfähigkeit langfristig zu gewährleisten. Es ist auch schneelast- und windresistent, was es zu einer robusten und zuverlässigen Lösung für verschiedene Wetterbedingungen macht.
CanadianSolar bietet zudem eine Garantie von 25 Jahren auf die Leistung des Moduls, sowie eine Produktgarantie von 12 Jahren auf die Verarbeitung. Dieses Modul ist eine langfristige und zuverlässige Investition.
*Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MWSt.-Satz von =% gem. §12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gemäß § 12 Abs. UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Sofern Sie den "Steuersatz" in der Variante "0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG" wählen, bestätigen Sie, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und diese entweder auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird, oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Falls Sie die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören Sie hingegen nicht zu dem berechtigten Erwerberkreis. Sie sind daher nicht zu einem ermäßigten MwSt.-Satz in Höhe von 0% im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG berechtigt und müssen bei der Einstellung "Steuersatz" die Variante 19% MwSt. auswählen.
Dadurch kann das Produkt zu einem Gesamtpreis erworben werden, der die Mehrwertsteuer von 19% beinhaltet.