Inkl. 0% MwSt. für Berechtigte nach §12 Abs. 3 UStG*
EcoFlow Wave 2 - die tragbare Klimaanlage
Mit der tragbaren Klimaanlage EcoFlow Wave 2 kann ein Raum ganz einfach gekühlt oder geheizt werden. Mit den geringen Maßen und einem leichten Gewicht von 14 kg, kann die Anlage überall mit hingenommen werden und daher leicht von Raum zu Raum transportiert werden. Dort wo das Geräte gerade benötigt wird. Die Ecoflow Wave 2 hat eine unglaubliche Kühlleistung von 5100 BTU und eine Heizleistung von 6100 BTU. Das tragbare Klimagerät kann sowohl zuhause, als auch unterwegs verwendet werden.
Die Wave 2 kann mit dem Ecoflow Wave MH200 XT150 Anschlusskabel (Zubehör) an eine Delta 2/Delta 2 Max oder Delta Pro Powerstation angeschlossen werden, um sie mit Strom zu versorgen. Auch über eine normale haushaltsübliche Steckdose, über ein 12 V-Autoladegerät oder über ein Solarpanel (maximal 400 W) kann die Klimaanlage betrieben werden. Auf diese Weise kann das Klimagerät ohne CO2-Emissionen betrieben werden. Mit einer Zusatzbatterie kann man eine akute Betriebszeit von bis zu 8 Stunden hinzugefügt werden. Über die EcoFlow-App können dazu alle Informationen abgerufen werden.
Die EcoFlow Wave 2 ist sicher in ihrer Anwendung und spart sowohl Platz als auch Geld. Das intelligente Klimagerät macht das Leben abseits des Stromnetzes noch bequemer.
*Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MWSt.-Satz von =% gem. §12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gemäß § 12 Abs. UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Sofern Sie den "Steuersatz" in der Variante "0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG" wählen, bestätigen Sie, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und diese entweder auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird, oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Falls Sie die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören Sie hingegen nicht zu dem berechtigten Erwerberkreis. Sie sind daher nicht zu einem ermäßigten MwSt.-Satz in Höhe von 0% im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG berechtigt und müssen bei der Einstellung "Steuersatz" die Variante 19% MwSt. auswählen.
Dadurch kann das Produkt zu einem Gesamtpreis erworben werden, der die Mehrwertsteuer von 19% beinhaltet.