Inkl. 0% MwSt. für Berechtigte nach §12 Abs. 3 UStG*
Das EcoFlow Solar-Tracking-System
EcoFlow bietet den ersten Solar Tracker für Privatpersonen. Ein Solarpanel wird auf dem Tracking-System platziert und der Tracker übernimmt alles weitere. Er dreht sich permanent um seine beiden Achsen und optimiert den Winkel der Module im Bezug auf die Sonneneinstrahlung.
Autonomer Solar Tracker
Der Solar Tracker von EcoFlow verfolgt automatisch den Sonnenstand. Er unterstützt von morgens bis abends, um eine größtmögliche Energieversorgung zu erreichen.
Erfassen jedes einzelnen Photons
Mit dem EcoFlow Solar Tracker wird bis zu 30% mehr Leistung erreicht. Im Gegensatz zu herkömmlichen Lösungen, bei denen die Photovoltaikmodule flach verlegt werden, verbessert der Tracker die Leistung der Solarmodule über den ganzen Tag.
Ein robuster, stabiler und langlebiger Solar Tracker
Der EcoFlow Solar Tracker ist mit vier ausfahrbaren Beinen ausgestattet und kann überall befestigt werden, um eine sichere und solide Installation zu gewährleisten. Die Befestigungshaken können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich an ein Plattenmodell angepasst und adaptiert werden. Auf dem Dach eines Hauses, eines Wohnmobiles- am Fuße eines Zeltes oder sogar mitten im Wald während eines Naturwochenendes.
*Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MWSt.-Satz von =% gem. §12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gemäß § 12 Abs. UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Sofern Sie den "Steuersatz" in der Variante "0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG" wählen, bestätigen Sie, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und diese entweder auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird, oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Falls Sie die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören Sie hingegen nicht zu dem berechtigten Erwerberkreis. Sie sind daher nicht zu einem ermäßigten MwSt.-Satz in Höhe von 0% im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG berechtigt und müssen bei der Einstellung "Steuersatz" die Variante 19% MwSt. auswählen.
Dadurch kann das Produkt zu einem Gesamtpreis erworben werden, der die Mehrwertsteuer von 19% beinhaltet.