Inkl. 0% MwSt. für Berechtigte nach §12 Abs. 3 UStG*
EcoFlow Delta Pro Zusatzbatterie - zur Erweiterung des eigenen Stromspeichers
Die Delta Pro Zusatzbatterie von EcoFlow ist geeignet für einen Ausbau des Delta Pro. Sie selber verfügt über 3600 Wh. Mit zwei weiteren Zusatzbatterien kann insgesamt eine Leistung von stolzen 10,6 kWh erreicht werden.
Bequemes Aufladen
Die Delta Pro Zusatzbatterie kann bequem und auf jede erdenkliche Weise aufgeladen werden. Ob Wechselstrom, Solar, über einen Smart Generator, Autobatterie oder die EV-Ladefunktion - diese Zusatzbatterie passt sich den Gegebenheiten an.
Langlebige LFP-Batterie
Durch die weiterentwickelte LFP-Akkuchemie, ist die Delta Pro besonders langlebig und zuverlässig. Eine Investition für viele Jahre.
*Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MWSt.-Satz von =% gem. §12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gemäß § 12 Abs. UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Sofern Sie den "Steuersatz" in der Variante "0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG" wählen, bestätigen Sie, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und diese entweder auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird, oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Falls Sie die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören Sie hingegen nicht zu dem berechtigten Erwerberkreis. Sie sind daher nicht zu einem ermäßigten MwSt.-Satz in Höhe von 0% im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG berechtigt und müssen bei der Einstellung "Steuersatz" die Variante 19% MwSt. auswählen.
Dadurch kann das Produkt zu einem Gesamtpreis erworben werden, der die Mehrwertsteuer von 19% beinhaltet.