Inkl. 0% MwSt. für Berechtigte nach §12 Abs. 3 UStG*
EcoFlow Delta Pro - tragbare Batterie für den Hausgebrauch
Erweiterbar auf bis zu 25 kWh
Die EcoFlow Delta Pro ist die weltweit erste tragbare Batterie, die sich für den Hausgebrauch eignet. Sie ist erweiterbar und kann so eine Kapazität von 3,6 bis hin zu 25 kWh erreichen. Als Home-Homebackup oder für die Freizeitaktivität im Freien nutzbar.
3.600-W-AC-Ausgangsleistung
Ein einzelnes Delta Pro-Element verfügt über eine beeindruckende AC-Ausgangsleistung von 3.600 W. Mit der integrierten X-Boost-Technologie kann die Leistung bis auf 4.500 W hochgeregelt werden. 99,99% aller großen Geräte im Haus, aber auch im Freien oder auf der Arbeit können damit versorgt werden. Ein zusätzlich erwerbbares Smart-Home-Modul ermöglicht es zwei Elemente miteinander zu verbinden und eine Leistung von 7.200 W zu erreichen.
Kurze Ladezeit
Bei 6.500 W sorgt die Delta Pro von EcoFlow für rekordverdächtige Ladezeiten. Um diese Leistung zu erreichen, können verschiedenen Lademöglichkeiten genutzt werden. Solar, Hausnetz, Smart-Home-Panel, EV-Ladestation und Smartgenerator - die Batterie passt sich den Gegebenheiten an.
LFP-Akku mit jahrelanger Lebensdauer
Die Delta Pro verfügt über einen neuentwickelten LFP-Akku mit 6.500 Ladezyklen. Somit lässt das Element sich über Jahre nutzen, bevor diese 50% der ursprünglichen Kapazität erreicht.
*Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MWSt.-Satz von =% gem. §12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gemäß § 12 Abs. UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Sofern Sie den "Steuersatz" in der Variante "0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG" wählen, bestätigen Sie, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und diese entweder auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird, oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Falls Sie die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören Sie hingegen nicht zu dem berechtigten Erwerberkreis. Sie sind daher nicht zu einem ermäßigten MwSt.-Satz in Höhe von 0% im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG berechtigt und müssen bei der Einstellung "Steuersatz" die Variante 19% MwSt. auswählen.
Dadurch kann das Produkt zu einem Gesamtpreis erworben werden, der die Mehrwertsteuer von 19% beinhaltet.