Inkl. 0% MwSt. für Berechtigte nach §12 Abs. 3 UStG*
EcoFlow 60 W Solarpanel - Solarenergie für unterwegs
Schnelles Aufladen mit einer hohen Umwandlungsrate von 23,4%
Das 60 W Solarpanel kann dank seiner hohen Umwandlungsrate von 23,4% eine tragbare River 2 Powerstation in nur 5 Stunden bei maximaler Sonneneinstrahlung vollständig aufladen. Das bedeutet, dass Strom auch netzunabhängig erzeugt werden kann. E
Einfache Einrichtung in nur 10 Sekunden
Öffnen - Ausklappen - Ausrichten. Durch das faltbare Solarpanel-Design wird die Einrichtung ganz einfach gemacht und es kann sofort Solarstrom gewonnen werden. Durch einen in der Tragetasche verbauten Ständer kann eine flexible Winkelverstellung von 30° bis 60° erfolgen und auch jeder Zeit optimiert werden.
Schutzart IP68 gewährleistet durch mehrschichtige Materialien
Das tragbare 60 W Solarpanel ist so verarbeitet worden, dass es auch in raueren Umgebungen mit seiner Leistung überzeugen kann. Von Feucht-nass bis zu trocken-staubig. Die Solarzellen sind wasserdicht nach IP68 mit einer schützenden ETFE-Folie überzogen. So können sie auch im strömenden Regen weiterhin Energie aufnehmen.
3,2 kg und bequem mit einer Hand zu transportieren
Dank des leichten Designs und der praktischen Tragetasche, kann das 60 W Solarpanel auf jeder Reise gut verstaut werden und lässt sich auch mit einer Hand ganz leicht an die entlegensten Orte transportieren.
*Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MWSt.-Satz von =% gem. §12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gemäß § 12 Abs. UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Sofern Sie den "Steuersatz" in der Variante "0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG" wählen, bestätigen Sie, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und diese entweder auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird, oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Falls Sie die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören Sie hingegen nicht zu dem berechtigten Erwerberkreis. Sie sind daher nicht zu einem ermäßigten MwSt.-Satz in Höhe von 0% im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG berechtigt und müssen bei der Einstellung "Steuersatz" die Variante 19% MwSt. auswählen.
Dadurch kann das Produkt zu einem Gesamtpreis erworben werden, der die Mehrwertsteuer von 19% beinhaltet.