Inkl. 0% MwSt. für Berechtigte nach §12 Abs. 3 UStG*
EcoFlow 160 W Solarpanel - klappbares Panel für unterwegs
Tragbar und selbsttragend
Das einteilige Klappdesign des EcoFlow 160 W Solarpaneles sieht nicht nur gut aus, sondern erfüllt gleich zwei Funktionen. Dank der Tragetasche wird der Transport und das Verstauen erleichtert. Mit einem Gewicht von gerade einmal 7 kg kann auch im Gelände grüner Strom erzeugt werden. Die zweite Funktion, ist durch die Möglichkeit einer Halterung gegeben. Aufgrund des eingebauten Ständers bietet die vielseitige Tragetasche die Möglichkeit bei jeder Beschaffenheit des Geländers das Panel in einem optimalen Winkel zur Sonne zu positionieren. So kann die Stromproduktion direkt nach dem Eintreffen am Zielort beginnen.
Intelligenter Solarstrom
Die in dem Solarpanel verwendeten monokristallinen Premium-Siliziumzellen bieten einen hervorragenden Wirkungsgrad von 21 bis 22%. Um noch mehr Leistung zu erhalten, können gleich mehrere Module miteinander verbunden werden.
Robust und wasserfest gemäß IP68
Das tragbare EcoFlow 160 W Solarpanel kann selbst bei starkem Regen weiterhin Strom erzeugen. Dank einer verbauten ETFE-Folie und einem hohen IP68-Schutzgrad können die Solarmodule sowohl in feuchten und nassen, als auch in trockenen und staubigen Umgebungen weiterhin hohe Leistungen erzielen.
*Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MWSt.-Satz von =% gem. §12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gemäß § 12 Abs. UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Sofern Sie den "Steuersatz" in der Variante "0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG" wählen, bestätigen Sie, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und diese entweder auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird, oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Falls Sie die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören Sie hingegen nicht zu dem berechtigten Erwerberkreis. Sie sind daher nicht zu einem ermäßigten MwSt.-Satz in Höhe von 0% im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG berechtigt und müssen bei der Einstellung "Steuersatz" die Variante 19% MwSt. auswählen.
Dadurch kann das Produkt zu einem Gesamtpreis erworben werden, der die Mehrwertsteuer von 19% beinhaltet.