Inkl. 0% MwSt. für Berechtigte nach §12 Abs. 3 UStG*
EcoFlow 110 W Solarpanel - unabhängig von Stromanschlüssen auch unterwegs
Mit dem EcoFlow 110 W Solarpanel auch unterwegs, auf Ausflügen oder beim entspannen im Garten unabhängig von Stromanschlüssen sein.
Zeit- und platzsparend
Das 110 W Solarpanel ist faltbar und auf seine Größe betrachtet sehr effizient. Im Vergleich mit ähnlichen Produkten auf dem Markt, ist es im Schnitt etwa 10% kleiner. Die Umwandlungsrate beträgt trotzdem stolze 23%.
Einfache Handhabung
Der Aufbau ist absolut unkompliziert. In kürzester Zeit ist die Tasche, die das Solarpanel umschließt geöffnet und kann im richtigen Winkel aufgestellt werden. Die Tasche des Panels ist gleichzeitig ein praktischer Ständer. Dank der einfachen Handhabung, kann am Zielort angekommen, direkt mit der Stromproduktion begonnen werden.
Resistent und langlebig
Ausgiebige Test im Labor belegen, das weder Wasser (bis 1 Meter Tiefe) noch Staub oder Sand eindringen kann. Durch seine robuste Beschaffenheit kann das 110 W Solarpanel auch Stürze und Einschläge wegstecken.
Praktischer Transport
Damit das faltbare 110 W Solarpanel optimal geschützt ist und platzsparend verstaut werden kann, kommt es in einer schönen Tragetasche, die extra für die Ansprüche designed wurde.
*Anspruchsvoraussetzung für die Geltung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG
Dieses Angebot richtet sich an Käufer, die berechtigt sind, den angebotenen Artikel zu einem ermäßigten MWSt.-Satz von =% gem. §12 Abs. 3 UStG zu erwerben. Zu diesem berechtigten Erwerberkreis gehören Sie, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Gemäß § 12 Abs. UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0% bei der Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
Die Photovoltaikanlage muss dabei auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, sofern die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Sofern Sie den "Steuersatz" in der Variante "0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UStG" wählen, bestätigen Sie, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und diese entweder auf bzw. in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird, oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt oder betragen wird.
Falls Sie die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören Sie hingegen nicht zu dem berechtigten Erwerberkreis. Sie sind daher nicht zu einem ermäßigten MwSt.-Satz in Höhe von 0% im Sinne des § 12 Abs. 3 UStG berechtigt und müssen bei der Einstellung "Steuersatz" die Variante 19% MwSt. auswählen.
Dadurch kann das Produkt zu einem Gesamtpreis erworben werden, der die Mehrwertsteuer von 19% beinhaltet.